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Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Betreuung und Pension
Psychodogical Hundepension
Kai Daniel Engel-Zeitner
Golpenweiler 4
88699 Frickingen
E-Mail: info@psychodogical.de Stand: 03/2025
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1. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die zeitweise Betreuung von Hunden sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Hundepension PH im Rahmen der zeitweisen Betreuung des Hundes.
Hundepension bedeutet einen mehrtägigen Aufenthalt des Hundes, wobei der Hund über Nacht in der Betreuung der Hundepension PH verbleibt. Hundetagesbetreuung bedeutet, dass der Hund am selben Tag während der Öffnungszeiten gebracht und abgeholt wird und nicht über Nacht in der Betreuung der Hundepension PH verbleibt.
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2. Betreuungsvertrag
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2.1 Zwischen dem Hundehalter/Kunden des/der in Betreuung gegebenen Hunde/s und der Hundepension PH wird ein Betreuungsvertrag geschlossen, dessen Bestandteil die hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er der Hundepension PH gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hundebetreuungsvertrag, sofern der Hundepension PH eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt. Der Vertrag zwischen dem Kunden des in die Hundepension PH gegebenen Hundes kommt erst zustande, wenn die Hundepension PH dem Kunden die Reservierung bestätigt, die Kosten der gebuchten Leistungen mitteilt, und der Kunde diese mitgeteilten Kosten innerhalb einer Frist von einer Woche nach Bestätigung der Reservierung und Mitteilung der Kosten zu 20 % zahlt. Die Restzahlung erfolgt spätestens am Tag, an dem der Hund gebracht wird. Erfolgt keine Zahlung ist die Hundepension PH berechtigt, die Aufnahme des Hundes zu verweigern.
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2.2 Die Hundepension PH gewährleistet, jedem in Betreuung gegebenen Hund, während der vereinbarten Betreuungsdauer auf dem umzäunten Privatgelände ausreichend Freilauf zu verschaffen und den Hund in den Räumen der Hundepension für den vereinbarten Zeitraum unterzubringen und zu betreuen. Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass sein Hund dort ohne Leine geführt wird und übernimmt die Haftung für alle damit in Verbindung stehenden Risiken. Mit der Angabe „sozialverträglich“, willigt der Hundehalter ein, dass sein Hund mit anderen Hunden freien Auslauf auf dem Gelände bekommt.
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2.3 Der Hundehalter wird durch die Hundepension PH unverzüglich benachrichtigt, wenn bei seinem Hund gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten oder der Hund Eingewöhnungsprobleme zeigt, die das gewöhnliche Maß übersteigen. Der Hundehalter verpflichtet sich, der Hundepension PH seinen Aufenthaltstort während der Betreuung bekanntzugeben, oder eine von ihm im Vorfeld schriftlich bevollmächtigte dritte Person zu benennen, so dass die Hundepension PH auch tatsächlich den Hundehalter oder die bevollmächtigte dritte Person täglich nachrichtlich erreichen kann.
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2.4 Der Hundehalter wird über die Unterbringung und Haltung des Hundes in einem Beratungsgespräch eingehend informiert. Eine vorherige Besichtigung der Örtlichkeiten seitens des Hundehalters ist erwünscht. Der Besuch der Hundepension ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Besonderheiten der Verpflegung und medizinischen Versorgung sind durch den Hundehalter vor Aufnahme des Hundes ausdrücklich anzugeben und werden schriftlich im Betreuungsvertrag festgehalten. Der Hundehalter trägt dafür Sorge, dass alle Arbeitsmittel wie Medikamente, Pflegeutensilien, Halsband, Futter etc. rechtzeitig mit der Abgabe des zu betreuenden Hundes zur Verfügung gestellt werden. Reicht das Futter nicht, wird je nach Futtermenge und Art ein Aufschlag berechnet. Bei einer stunden weisen Betreuung bzw. Tagesbetreuung ist keine Fütterung vorgesehen, wenn sie gewünscht ist, muss dies bei Vertragsabschluss angegeben werden.
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2.5 Der Hundehalter haftet uneingeschränkt für jegliche Schäden, die sein Hund verursacht, nach Maßgabe der gesetzlichen Haftungsregelungen. Er versichert, dass für seinen Hund eine Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme besteht.
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2.6 Der Hundehalter wird vor Aufnahme des Hundes darauf hingewiesen, dass sein Hund auf eigene Gefahr in die Hundebetreuung gegeben wird. Diese bezieht sich ausdrücklich auf die anderen in der Hundebetreuung befindlichen Hunde bzw. auf Auseinandersetzungen zwischen den Tieren und deren Verletzungsfolgen.
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2.7 Die Hundepension PH besitzt eine Betriebshaftpflicht unter der die unter 2.6 genannten Fälle jedoch nicht eingeschlossen sind.
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2.8 Die Anmeldung des Hundes kann über das Kontaktformular, persönlich, telefonisch oder per E-Mail erfolgen.
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3. Sonstige Pflichten / Aufwendungen für den Tierarzt
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3.1 Der Hundehalter versichert bei Abgabe seines Hundes in der Hundepension PH, dass dieser über einen gültigen, seinem Alter entsprechenden, aktuellen Impfschutz verfügt. Hierzu gehören Impfungen gegen Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose und Tollwut, die weniger als ein Jahr und mindestens 4 Wochen alt sind. Impfungen gegen Zwingerhusten sind erwünscht. Der gültige, deutsche Impfausweis mit den eingetragenen notwendigen Vorsorgeimpfungen ist bei Abgabe des zu betreuenden Hundes vorzulegen und wird in der Hundepension PH hinterlegt. Besitzt der in die Hundepension gegebene Hund nicht die aufgeführten Impfungen, ist die Hundepension PH berechtigt, von dem Hundepensionsvertrag zurückzutreten oder die Impfungen zuzüglich einer Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 € (s. Punkt 3) auf Kosten des Hundehalters nachzuholen. Folgeschäden vertraglich zugesicherter Impfungen, gehen zu Lasten des Hundehalters. Die Hundepension PH übernimmt hierfür keine Gewähr und schließt jeden Schadensersatz hierzu aus. Der Hundehalter versichert bei Abgabe seines Hundes in die Hundepension PH außerdem, dass dieser gesund und frei von Parasiten und ansteckenden Krankheiten für andere Personen oder Tiere ist und innerhalb der letzten 4 Wochen eine Spot On Zecken-/ Flohprophylaxe erhalten hat, sowie in den letzten 3 Monaten gegen Bandwürmer und Rundwürmer entwurmt wurde. Dies ist durch eine Bestätigung eines Tierarztes zu belegen. Ansonsten behält es sich die Hundepension PH vor, den Hund kostenpflichtig zuzüglich einer Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 € (s. Punkt 3) mit den entsprechenden Mitteln zu behandeln. Folgeschäden vertraglich zugesicherter Prophylaxen, gehen zu Lasten des Hundehalters. Die Hundepension PH übernimmt hierfür keine Gewähr und schließt jeden Schadensersatz hierzu aus. Der Verdacht auf eine Erkrankung oder das Wissen über eine chronische Erkrankung bzw. Behinderung des zu betreuenden Hundes und evtl. bestehende Therapien sind ausdrücklich vom Hundehalter bei der Buchung bekannt zu geben. Die Hundepension PH übernimmt keine Haftung für kranke Hunde und deren Folgen. Bringt der Hund eine ansteckende Krankheit oder einen Parasitenbefall mit, trägt der Eigentümer dieses Hundes die dadurch entstandenen Kosten, wie Desinfektion und Mitbehandlung angesteckter Hunde und Personen oder anderer Tiere. Trotz aller Prophylaxe kann es in Ausnahmefällen zu einer Ansteckung mit Parasiten kommen. Für diesen Fall kann von der Hundepension PH keine Haftung übernommen werden. Die Hundepension PH übernimmt keine Garantie für die Gesundheit des zu betreuenden Hundes. Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass alle Bemühungen, ohne Ansehen der Kosten, durch einen Tierarzt oder sonstige Dritte bei Erkrankung oder deren Abklärung oder im Falle eines Unfalles/Verletzung seines Hundes erfolgen sollen. Die Hundepension PH ist berechtigt einen Tierarzt oder Dritten eigener Wahl mit der Behandlung zu beauftragen. Die hierbei entstehenden Kosten werden in voller Höhe durch den Hundehalter übernommen. Verstirbt ein Hund durch Krankheit oder Unfall etc. kann mit Ausnahme von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kein Schadensersatz verlangt werden. In anderen Fällen wird der Schadensersatz auf 10.000.000 € beschränkt. Auf Wunsch wird die Hundepension PH einen Tierarzt nach Wahl des Hundehalters beauftragen, um die Todesursache festzustellen. Die entstehenden Kosten dafür gehen im vollen Umfang zu Lasten des Hundehalters.
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3.2 Der Hundehalter ist verpflichtet, die Hundepension darüber zu informieren, dass seine Hündin läufig ist bzw. während des Aufenthalts wird. Die Hundepension PH berechnet hierfür eine Zusatzleistung von 10 € pro Tag, da die Hündin separat gehalten werden muss. Sollte der Hundehalter eine läufige Hündin in die Hundepension geben bzw. eine Hündin, die während des Aufenthaltes läufig wird, und dieses der Hundepension PH verschweigen, wird für die dann auftretenden Folgen (Deckung der Hündin während der Hundepensionszeit) keine Haftung übernommen. Die hierbei entstehenden Kosten gehen ausschließlich zu Lasten des Hundehalters.
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4. Preise
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4.1 Der Hundehalter verpflichtet sich, den im Betreuungsvertrag festgelegten Preis in € zu bezahlen.
Die aktuellen Preise finden Sie hier:
Hundetagesbetreuung:
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Ein-/erstmaliger Besuch bis 5h: 35 €
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Ein-/erstmaliger Besuch bis 11h: 45 €
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Regelmäßige Besuche bis 5h: 25 €
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Regelmäßige Besuche bis 11h: 35 €
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Hundelangzeitbetreuung:
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Unproblematische Hunde: 45 € pro Übernachtung
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Problematische und verhaltensauffällige Hunde: 55 € pro Übernachtung
Zuschläge pro Tag
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Verspätete Abholung / Verfrühte Abgabe (bis 3h) bei Pension: je 10,00 €
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Verspätete Abholung / Verfrühte Abgabe (über 3h) bei Pension: je 15,00 €
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Erhöhter Betreuungsaufwand: 10,00 €
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Wochenend- & Feiertagszuschlag: 5,00 €
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Aufpreis für unkastrierte Rüden: 10,00 €
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Ferienzuschlag: 5,00 €
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Heizkosten bei Bedarf: 2,00 €
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Mehraufwand für BARF-Fütterung &-Kühlung: 5,00 €
Unter erhöhten Betreuungsaufwand fallen z. B.
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sehr unruhige oder reaktive Hunde
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läufige Hündin
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sozial unverträgliche Hunde
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Welpen/Junghunde (bis 6. Lebensmonat)
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Senioren (bei altersbedingtem Mehraufwand, z. B. schwache Blase)
Die Preise sind bis zur nächsten Änderung gültig.
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4.2 Der Hundepensions-/Tagesbetreuungspreis wird im Voraus, in bar oder nach Absprache per Überweisung folgendes Konto entrichtet
Bank: FINOM PAYMENTS
IBAN: DE91 1001 8000 0292 8124 08
BIC: FNOMDEB2
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4.3 Zusätzlich entstehende Leistungen wie Notpension, Verlängerung der Betreuungszeit, Tierarztbesuche sind bei Abholung in bar zu bezahlen. Bei nicht Nachkommen der Zahlungspflicht behält sich die Hundepension PH das Recht vor, den Hund so lange einzubehalten, bis der Hundehalter den festgelegten Preis ausgleicht. Die dadurch entstehenden Mehrkosten trägt der Hundehalter.
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4.4 Die angegebenen Preise verstehen sich in € und beinhalten die gesetzliche MwSt.
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4.5 Die Zahlung der Vergütung erfolgt per Vorkasse durch Überweisung oder in bar.
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4.6 Ein Notfall kann immer mal eintreten. Auch dann kümmern wir uns selbstverständlich bestmöglich um Ihren Hund. Inklusive Fahrten zu Krankenhäusern und Ärzten, sowie persönliche Rund-um-die-Uhr-Betreuung. Falls notwendig, kümmern wir uns um betreute Fahrten zu tierärztlichen Untersuchungen und Impfungen oder Physiotherapien. Die dadurch entstehenden Mehrkosten werden wie folgt von uns berechnet:
Notfallkosten
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Transportkosten 50,00 €
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Warte-/ Betreuungszeit (pro Stunde) 25,00 €
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persönliche Rund-um-die-Uhr-Betreuung (pro Tag) 100,00 €
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zzgl. Arzt- und Medikamentenkosten.
5. Stornobedingungen
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5.1 Reservierungen sind für beide Vertragspartner verbindlich. Bei einer Stornierung bzw. Reduzierung durch den Kunden hat dieser folgenden Schadensersatz pro Hund und Aufenthalt zu leisten:
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- bei Hundepension (= mehrtägiger Betreuung/Übernachtung):
a) kein Schadensersatz, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung der
Hundepension PH mehr als 4 Wochen vor dem vereinbarten Abgabetermin
zugeht
b) Schadensersatz i. H. von 50% des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die
schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung der Hundepension PH zwischen 2
und 4 Wochen vor dem vereinbarten Abgabetermin zugeht
c) Schadensersatz i. H. von 75% des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die
schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung der Hundepension PH zwischen 1
Woche und 2 Wochen vor dem vereinbarten Abgabetermin zugeht
d) Schadensersatz i. H. von 100% des Wertes der bestellten Leistungen, wenn
die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung weniger als 1 Woche vor dem
vereinbarten Abgabetermin zugeht oder wenn der Hund zum vereinbarten
Abgabetermin ohne Mitteilung des Kunden nicht in die Betreuung gegeben
wird.
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- bei Hundetagesbetreuung /auch stundenweise
a) kein Schadensersatz, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung
Hundepension PH mehr als 24 Stunden vor dem vereinbarten Abgabetermin
zugeht.
b) Schadensersatz i. H. von 100 % des Wertes der bestellten Leistungen, wenn
die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung Hundepension PH später als 24
Stunden vor dem vereinbarten Abgabetermin zugeht.
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5.2 Der Kunde ist berechtigt, den Nachweis zu führen, dass der Schaden der Hundepension PH nicht gegeben oder geringer ist. Sofern die Hundepension PH die stornierte Leistung im vereinbarten Zeitraum anderweitig gegenüber Dritten erbringen kann, reduziert sich der Schadensersatz des Kunden um den Betrag, den diese Dritten für die stornierte Leistung zahlen, maximal jedoch bis zum Entfallen des gesamten Schadensersatzes.
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6. Bring- und Abholzeiten
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6.1 Die Hunde, die zur Hundepension kommen, können von Montag bis Freitag jeweils in der Zeit von 07:00 bis 12:00 Uhr abgeholt und von 15:00 bis 20:00 Uhr gebracht werden. Am Wochenende erfolgt die Abgabe oder Abholung nach Absprache. Sollte eine frühere Abgabe, bzw. spätere Abholung gewünscht sein, werden 10 € (bis 3h), bzw. 15 € (über 3h) Aufpreis berechnet.
Die Hunde, die zur Ganztagesbetreuung kommen, können von Montag bis Samstag jeweils in der Zeit von 07:00 bis 10:00 Uhr gebracht und in der Zeit von 16:00 bis 19:00 abgeholt werden.
Hunde, die zur Halbtagesbetreuung bis 5h kommen, können in der Zeit zwischen 07:00 bis 10:00 Uhr gebracht und 12:00 bis 14:00 Uhr abgeholt, bzw. 12:00 bis 14:00 gebracht und 16:00 bis 19:00 abgeholt werden.
Andere Bring- und Abholzeiten müssen nach Vereinbarung getroffen werden, ein Anspruch darauf besteht nicht.
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6.2 Kann der Hundehalter die Abholzeit nicht einhalten, behält sich die Hundepension PH vor den zu betreuenden Hund in Notpension unterzubringen. Eine Abholung ist in diesem Fall erst wieder ab 8 Uhr am Folgetag möglich. Die Kosten der Notpension sind vom Hundehalter im vollen Umfang zu tragen.
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6.3 Der Hundehalter verpflichtet sich, den in die Hundepension gegebenen Hund umgehend nach Ablauf der vereinbarten Hundepensionsdauer abzuholen. Bei Nichtabholung wird der Hund nach 10 Tagen in ein Tierheim, das die Hundepension aussucht, abgegeben. Die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten werden dem Hundehalter in Rechnung gestellt. Bis dahin verlängert sich der Vertrag am vereinbarten Abholtag automatisch, um 10 Tage. Für jeden zusätzlichen Tag ist der jeweilige Tagessatz zu entrichten. Die Hundepension PH behält es sich vor den Hund gegebenenfalls anderweitig unterzubringen, wenn die Hundepension nach der vereinbarten Betreuungszeit ausgelastet ist.
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6.4 Sonntag und feiertags keine Besichtigung, sowie kein Bring- und Abholtag. Gegebenenfalls nach Vereinbarung.
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7. Haftung
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7.1 Der Hundehalter versichert, dass der in Betreuung gegebene Hund sein Eigentum ist und eine rechtsgültige Haftpflichtversicherung besteht. Eine aktuelle Bestätigung der Versicherung ist bei der Abgabe zu bescheinigen.
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7.2 Die Aufnahme des Hundes in die Betreuung der Hundepension PH erfolgt auf eigene Gefahr des Hundehalters. Der Hundehalter haftet für die durch den zu betreuenden Hund verursachte Personen-, Sach- oder Vermögensschäden.
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7.3 Für eigene mitgebrachte Gegenstände des Hundehalters wie Körbe, Decken, Boxen, Spielzeug, Leinen, u. ä. übernimmt die Hundepension PH keine Haftung.
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8. Betriebsgelände
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Der Kunde verpflichtet sich, das Betriebsgelände nur im halböffentlichen Empfangsbereich zu betreten. Alle Hunde sind bei Betreten des Betriebsgeländes der Hundepension PH grundsätzlich anzuleinen. Ein Zutritt zum weiteren Betriebsgelände einschließlich der Freiflächen ist ohne Einverständnis oder Aufforderung nicht erlaubt und erfolgt auf eigene Gefahr. Die Benutzung der PKW-Parkplätze erfolgt auf eigene Gefahr.
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9. Kundendaten und Datenschutz
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9.1 Der Kunde erklärt sich bereit, dass die erhobenen Personendaten und sachbezogenen Daten in die Kundenkartei aufgenommen werden. Diese Daten werden ausschließlich für die professionelle Tierbetreuung genutzt und nicht an Dritte weitergegeben. Die Hundepension PH behält sich vor, während der Betreuung Fotos oder Videos aufzunehmen. Der Hundehalter des zu betreuenden Hundes erklärt sich mit der Veröffentlichung dieser Materialien durch die Hundepension auf der Homepage und anderen Medien einverstanden.
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9.2 PH verpflichtet sich zur Einhaltung aller in der Bundesrepublik Deutschland geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der DSGVO und des BDSG.
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9.3 PH erhebt personenbezogene Daten des Kunden zum Zweck der Vertragsdurchführung, zur Erfüllung ihrer vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten. Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet grundsätzlich nicht statt, außer es besteht eine gesetzliche Frist oder ist zur Vertragsdurchführung erforderlich. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind und soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Eine unentgeltliche Auskunft über alle personenbezogenen Daten des Kunden ist möglich. Zudem hat der Kunde das Recht auf Datenübertragung, Löschung, Berichtigung, Einschränkung oder Sperrung der personenbezogenen Daten. Entsprechende Fragen und Anträge kann der Kunde direkt an die PH richten. Der Kunde hat zudem das Recht, unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs, auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn er der Ansicht ist, dass die Datenverarbeitungsprozesse von PH gegen datenschutzrechtliche Regelungen verstoßen.
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10. Ablehnungsrecht
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Die Hundepension PH hat die Entscheidungsbefugnis, Anfragen und Aufträge jeglicher Art ohne Benennung von Gründen abzulehnen.
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11. Schlussbestimmungen
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11.1 Gegen Ansprüche von PH ist eine Aufrechnung durch den Kunden nur zulässig, wenn die Gegenforderung des Kunden unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist, es sei denn es handelt sich um Gewährleistungsansprüche. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
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11.2 Ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von PH ist der Kunde nicht berechtigt, Forderungen aus der Vertragsbeziehung an Dritte abzutreten.
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11.2 Der zwischen PH und dem Kunden abgeschlossene Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts.
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11.3 Sofern der Kunde entgegen seinen Angaben bei der Bestellung keinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat oder nach Vertragsabschluss den Wohnsitz ins Ausland verlegt oder der Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Überlingen.
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11.4 Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB und der abgeschlossenen Verträge bedürfen der Schriftform.
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11.5 Die Vertragssprache ist Deutsch.
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11.6 Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen rechtswidrig oder ungültig sein oder werden, so bleiben die weiteren Bedingungen im Übrigen wirksam. Die Hundepension PH und der Kunde werden die nichtige Bestimmung durch eine wirksame ersetzen, die dem gewollten rechtlichen und wirtschaftlichen Ergebnis der Vereinbarung der Vertragspartner am nächsten kommt. Eine solche Bestimmung gilt als vereinbart.